Armutszeugnis

Armutszeugnis
Ạr|muts|zeug|nis 〈n. 11
1. 〈Rechtsw.〉 amtl. Bescheinigung über die Bedürftigkeit, Nachweis der Armut
2. 〈fig.〉 Beweis der Unfähigkeit, Blöße
● sich ein \Armutszeugnis ausstellen seine Unfähigkeit zeigen

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Ạr|muts|zeug|nis, das [für lat. testimonium paupertatis] (Rechtsspr. früher):
behördliche Beglaubigung des Anspruchs auf Armenrecht:
ein A. für jmdn., etw. sein (der Nachweis für jmds. Unvermögen, Unfähigkeit sein);
jmdm., sich, einer Sache mit etw. ein A. ausstellen (jmdn., sich, etw. als unfähig in Bezug auf etw. hinstellen; sein Unvermögen offenbaren).

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Ạr|muts|zeug|nis, das [für lat. testimonium paupertatis] (Rechtsspr. früher): behördliche Beglaubigung des Anspruchs auf Armenrecht: *ein A. für jmdn., etw. sein (der Nachweis für jmds. Unvermögen, Unfähigkeit sein): Es wäre ja ein A., wenn wir das nicht hinkriegten (Kempowski, Tadellöser 204); jmdm., sich, einer Sache mit etw. ein A. ausstellen (jmdn., sich, etw. als unfähig in Bezug auf etw. hinstellen; sein Unvermögen offenbaren).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • jemandem \(oder einer Sache\) ein Armutszeugnis ausstellen — Ein Armutszeugnis für jemanden sein; jemandem (oder einer Sache) ein Armutszeugnis ausstellen   Das früher rechtssprachlich gebrauchte Wort »Armutszeugnis« bezeichnete eine behördliche Beglaubigung des Anspruchs auf Armenrecht. Im übertragenen… …   Universal-Lexikon

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